Mitgliedschaft
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Unsere Mitglieder sind oder waren haupt- oder nebenamtlich beim Kanton Bern oder bei einer Gemeinde im Kanton Bern angestellt und sind nach den Gehaltsvorschriften des Kantons Bern besoldet (nach Bernischem Personalgesetz) und/oder bei der Bernischen Pensionskasse versichert.
(Neu-) Mitglieder können einer der rund 40 Sektionen aus den unterschiedlichsten Bereichen beitreten. Die Sektionen vertreten die Interessen der jeweiligen Berufsgruppe.
Personalgesetz (PG)
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Vorsorgereglement BPK
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